Du stehst vor der Geburt deines Kindes und fragst dich, wie du dein Einkommen während der Elternzeit optimal gestalten kannst? Die Berechnung des Elterngeldes ist entscheidend, um deine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten und die für dich passende Bezugsdauer zu finden.
Elterngeld berechnen: Grundlage und Faktoren
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt. Es soll den Verdienstausfall ausgleichen, wenn ein Elternteil nach der Geburt für die Betreuung des Kindes beruflich pausiert oder seine Arbeitszeit reduziert. Die Höhe deines Elterngeldes hängt maßgeblich von deinem Einkommen vor der Geburt ab.
Das zu berücksichtigende Einkommen
Für die Berechnung des Elterngeldes ist dein durchschnittliches Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt deines Kindes ausschlaggebend. Hierbei werden in der Regel folgende Einkommensarten berücksichtigt:

- Bruttoarbeitslohn: Das ist dein monatliches Bruttogehalt aus deiner sozialversicherungspflichtigen Anstellung.
- Selbstständige Einkünfte: Bei Selbstständigen, Freiberuflern oder Gewerbetreibenden wird der steuerpflichtige Gewinn herangezogen, der aus den letzten Einkommensteuerbescheiden ermittelt wird. Hierbei sind die Fristen für die Einreichung der Bescheide zu beachten.
- Entgeltersatzleistungen: Leistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Insolvenzgeld, die du im Bemessungszeitraum erhalten hast, fließen ebenfalls in die Berechnung ein.
Nicht alle Einkünfte werden jedoch angerechnet. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld können je nach Zeitpunkt des Zuflusses berücksichtigt werden oder fallen aus dem Bemessungszeitraum heraus. Auch steuerfreie Zuschüsse, die du eventuell erhältst, sind in der Regel nicht elterngeldrelevant.
Der Elterngeldrechner als Hilfsmittel
Die genaue Berechnung kann komplex sein. Daher stehen dir bundesweit Elterngeldrechner zur Verfügung, die dir eine erste Orientierung geben. Diese Rechner basieren auf den offiziellen Richtlinien und ermöglichen es dir, verschiedene Szenarien durchzuspielen. Du gibst dein Netto- oder Bruttoeinkommen ein, und der Rechner ermittelt dein voraussichtliches Elterngeld.
Elterngeld Plus und Mutterschaftsgeld: Wichtige Ergänzungen
Neben dem Elterngeld gibt es weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die du kennen solltest:
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die Frauen vor und nach der Geburt erhalten, wenn sie während dieser Zeit nicht arbeiten dürfen. Es wird von der Krankenkasse gezahlt und dient als Lohnersatz. Die Höhe richtet sich nach deinem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzfrist.
Elterngeld Plus
Elterngeld Plus ist eine Variante des Elterngeldes, die darauf abzielt, Eltern eine flexiblere Gestaltung ihrer Elternzeit zu ermöglichen. Wenn du während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeitest, kannst du Elterngeld Plus beantragen. Dieses entspricht der Hälfte des Elterngeldes, das du ohne Teilzeitarbeit erhalten würdest, wird aber für die doppelte Dauer gezahlt. Dies bedeutet, du erhältst über einen längeren Zeitraum finanzielle Unterstützung, auch wenn du bereits wieder arbeiten gehst.
- Flexibilität: Ermöglicht die Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit.
- Längere Bezugsdauer: Ein Teil Elterngeld Plus zählt als ein Lebensmonat, während ein Teil Basiselterngeld zwei Lebensmonate beanspruchen würde. So kannst du Elterngeld bis zu 28 Monate beziehen (bei Elterngeld Plus).
- Einkommensanrechnung: Dein Teilzeiteinkommen wird auf das Elterngeld Plus angerechnet, jedoch in der Regel geringer als beim Basiselterngeld.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche Leistung, die Eltern erhalten können, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche) und somit die Betreuungsaufgaben teilen. Dieser Bonus kann für bis zu vier zusätzliche Monate beansprucht werden und wird ebenfalls als Elterngeld Plus gezahlt.
Bezugsdauer des Elterngeldes: Deine Optionen
Die Dauer, für die du Elterngeld beziehen kannst, hängt von deiner gewählten Variante ab. Grundsätzlich stehen dir mehrere Optionen zur Verfügung:
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld kannst du für maximal 12 Monate beziehen. Wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen und sich die Monate aufteilen, kann der Bezugszeitraum auf insgesamt 14 Monate verlängert werden. Ein Elternteil kann dabei maximal 12 Monate beziehen. Alleinerziehende erhalten die vollen 12 Monate.
Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus
Wie bereits erwähnt, kannst du mit Elterngeld Plus die Bezugsdauer erheblich verlängern. Pro Monat Elterngeld Plus erhältst du die halbe Geldleistung, aber die Bezugsdauer verdoppelt sich. Kombiniert mit dem Partnerschaftsbonus ist somit ein Bezug von bis zu 28 Monaten möglich.
Gestaffelte Inanspruchnahme
Du kannst das Elterngeld flexibel gestalten. Du kannst beispielsweise zunächst Basiselterngeld beziehen und anschließend Elterngeld Plus beantragen, oder umgekehrt. Die Aufteilung muss jedoch im Voraus festgelegt werden.
Elterngeldvarianten im Überblick
Um dir einen klaren Überblick zu verschaffen, hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Elterngeldvarianten:
| Variante | Beschreibung | Maximale Bezugsdauer | Wichtige Merkmale |
|---|---|---|---|
| Basiselterngeld | Grundlegende Elterngeldleistung, die deinen Einkommensausfall zu 65-100% ausgleicht. | 12 Monate (mit Partnermonaten bis zu 14 Monate) | Höhere Geldleistung pro Monat, kürzere Bezugsdauer. |
| Elterngeld Plus | Gedacht für Eltern, die nach der Geburt Teilzeit arbeiten möchten. Die Leistung ist monatlich geringer, aber die Bezugsdauer verlängert sich. | Bis zu 24 Monate (in Kombination mit Basiselterngeld) | Flexiblere Gestaltung der Elternzeit, längere finanzielle Unterstützung, aber geringerer monatlicher Betrag. |
| Partnerschaftsbonus | Zusätzliche Unterstützung, wenn beide Elternteile gleichzeitig Teilzeit arbeiten (zwischen 24 und 32 Stunden). | Bis zu 4 zusätzliche Monate (in Kombination mit Elterngeld Plus) | Fördert die partnerschaftliche Aufteilung von Betreuungs- und Erwerbsarbeit. |
Antragstellung und wichtige Fristen
Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Die Fristen sind dabei unbedingt zu beachten:
- Antragsfrist: Du kannst Elterngeld rückwirkend für maximal drei Monate vor dem Monat beantragen, in dem dein Antrag bei der Elterngeldstelle eingeht. Es ist also ratsam, den Antrag so bald wie möglich nach der Geburt zu stellen.
- Erforderliche Unterlagen: Für den Antrag benötigst du diverse Dokumente wie Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise, Lohnabrechnungen und gegebenenfalls eine Bescheinigung über den Mutterschutz. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und deiner individuellen Situation variieren.
- Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitung deines Elterngeldantrags kann einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Plane dies in deine finanzielle Planung ein.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Elterngeld berechnen: Einkommen, Bezugsdauer und Varianten verständlich erklärt
Wie wird mein Einkommen für die Elterngeldberechnung ermittelt, wenn ich selbstständig bin?
Als Selbstständiger oder Freiberufler wird für die Elterngeld-Berechnung in der Regel dein steuerpflichtiger Gewinn der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes herangezogen. Dies wird anhand deiner letzten Einkommensteuerbescheide ermittelt. Es ist wichtig, dass diese Bescheide aktuell sind, da sonst die Berechnung auf Basis älterer Daten erfolgen könnte, was zu einer geringeren oder falschen Elterngeldhöhe führen kann. Bei der Antragstellung sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Was passiert mit meinem Einkommen, wenn ich während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeite?
Wenn du während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeitest und Elterngeld Plus beantragst, wird dein Teilzeiteinkommen auf das Elterngeld Plus angerechnet. Das Elterngeld Plus entspricht der Hälfte des Elterngeldes, das du ohne Teilzeitarbeit erhalten würdest. Dein Teilzeiteinkommen wird dann von diesem halben Elterngeld abgezogen. Das bedeutet, dass dein Einkommen insgesamt nicht dein bisheriges Nettoeinkommen übersteigen darf, damit du Elterngeld Plus erhältst. Die genaue Anrechnung ist in den Richtlinien der Elterngeldstellen geregelt und kann individuell variieren.
Kann ich das Elterngeld rückwirkend beantragen?
Ja, du kannst Elterngeld rückwirkend beantragen, allerdings maximal für drei Monate vor dem Monat, in dem dein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle eingegangen ist. Dies bedeutet, wenn du deinen Antrag im Mai stellst, können dir Elterngeldansprüche für März, April und Mai anerkannt werden. Es ist jedoch ratsam, den Antrag so früh wie möglich nach der Geburt einzureichen, um keine Ansprüche zu verlieren und eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.
Wie unterscheidet sich Elterngeld Plus vom Basiselterngeld?
Der Hauptunterschied liegt in der Höhe der monatlichen Zahlung und der Dauer des Bezugs. Basiselterngeld ist eine höhere monatliche Zahlung, die du maximal 12 bis 14 Monate beziehen kannst. Elterngeld Plus ist eine geringere monatliche Zahlung, die jedoch für die doppelte Dauer bezogen werden kann, maximal bis zu 24 Monate (in Kombination mit Basiselterngeld) bzw. bis zu 28 Monate (mit Partnerschaftsbonus). Elterngeld Plus ist besonders vorteilhaft, wenn du nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten möchtest, da es die Kombination von Elterngeld und Erwerbstätigkeit ermöglicht.
Wie viele Monate Elterngeld kann ich maximal beziehen?
Die maximale Bezugsdauer hängt von der von dir gewählten Variante ab. Beim Basiselterngeld kannst du maximal 12 Monate beziehen, wobei sich dieser Zeitraum auf bis zu 14 Monate verlängern kann, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen und sich die Bezugsmonate aufteilen. Mit Elterngeld Plus kannst du deine Bezugsdauer deutlich verlängern. Bei Inanspruchnahme von Elterngeld Plus für die gesamte mögliche Dauer, kombiniert mit dem Partnerschaftsbonus, ist ein Bezug von bis zu 28 Monaten möglich.
Welche Einkommensgrenzen gibt es beim Elterngeld?
Es gibt eine Einkommensgrenze, ab der kein Elterngeld mehr gezahlt wird. Für Elternpaare liegt diese Grenze bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro vor der Geburt des Kindes. Für Alleinerziehende beträgt die Grenze 250.000 Euro. Liegt dein Einkommen über dieser Grenze, hast du keinen Anspruch auf Elterngeld.
Was ist der Partnerschaftsbonus und wer kann ihn erhalten?
Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die Eltern erhalten können, wenn beide Elternteile gleichzeitig ihre Arbeitszeit reduzieren und Teilzeit arbeiten. Konkret muss jeder Elternteil zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der Bonus kann für bis zu vier zusätzliche Monate bezogen werden und wird als Elterngeld Plus ausgezahlt. Er soll die partnerschaftliche Aufteilung von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit fördern.